Als Mitglied des Hauseigentümerverbandes Olten haben Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtsauskunft. Unser Rechtsauskunftsdienst ist Ihre Erstanlaufstelle für juristische Fragen rund um das Immobilienrecht. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hier um eine summarische Prüfung handelt, also ohne umfassende Instruktion durch Unterlagen und Hintergründe.
Mündliche Auskunft
Meistens können Ihre Fragen telefonisch beantwortet werden. Für eine persönliche Besprechung mit einem unserer
Rechtskonsulenten müssen Sie sich immer telefonisch voranmelden. Die Telefonnummern ersehen Sie am Ende dieser Seite.
Ihre Vorbereitung
Die Qualität der Rechtsauskunft hängt entscheidend von Ihrer Vorbereitung ab. Machen Sie sich deshalb vorgängig Stichworte zum
Sachverhalt und formulieren Sie Ihre Frage möglichst kurz und präzise. Bitte halten Sie auch sämtliche relevanten Unterlagen für allfällige Nachfragen bereit (wie Mietvertrag,
letzte Mietzinserhöhung, Abnahmeprotokoll, Stockwerkeigentümerreglement, Kaufvertrag, Werkvertrag sowie dazugehörige Korrespondenz usw.).
Umfang
Der unentgeltliche Anspruch pro Kalenderjahr besteht für eine 10-15 minütige mündliche Auskunft. Sie werden auf die entstehenden Kosten aufmerksam gemacht, sobald der Umfang den
Rahmen der unentgeltlichen Auskunft sprengt. Nötigenfalls vermitteln wir Ihnen auch weitere Spezialisten (wie Anwälte, Baufachleute, Steuerspezialisten usw.).
Wenden Sie sich an einen unserer Juristen: